Örtliche Stromversorger sind danach verpflichtet, aus der Sonne erzeugten Strom abzunehmen und über eine Laufzeit von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme zu vergüten. Am 30. Oktober hat die Bundesnetzagentur die Vergütungssätze für PhotoVoltaik-Anlagen bekannt gegeben, die im Jahr 2010 ans Netz gehen.
Anlagenart/-größe | Vergütungssatz in 2010 |
|---|---|
Freifläche | 28,43 Cent pro Kilowattstunde |
bis 30 Kilowatt | 39,14 Cent pro Kilowattstunde |
30 Kilowatt bis 100 Kilowatt | 37,23 Cent pro Kilowattstunde |
bis 1 Megawatt | 35,23 Cent pro Kilowattstunde |
größer 1 Megawatt | 29,37 Cent pro Kilowattstunde |
bei Eigennutzung | 22,76 Cent pro Kilowattstunde |
Erläuterung:
Die Mindestvergütungen für PV-Anlagenbesitzer richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnnahme und der Leistungsgröße der Anlage. Das Gesetz gewährleistet Planungs- und Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber durch die fest garantierten Vergütungsbeträge.
