Eigenverbrauch von Solarstrom

Entscheidungshilfe für Solarstromerzeuger

Mit Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) in 2009 wurde eine wirtschaftlich bisher wenig interessante Möglichkeit für Betreiber einer PhotoVoltaik-Anlage durchaus lukrativ: der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom.

 

Mit der neuen Regelung soll ein Anreizsystem geschaffen werden, den eigenen Elektrizitätsverbrauch zeitlich an die eigene Produktion anzupassen, um so die öffentlichen Elektrizitätsnetze zu entlasten. Die Regelung stellt eine Option und keine Pflicht dar; sie kann jederzeit genutzt werden. Der Betreiber kann sich auch jederzeit wieder gegen den Eigenverbrauch entscheiden.

 

Vor 2009:

Eigenverbrauch war wenig sinnvoll, da die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung für Solarstrom höher lag als die ersparten Stromkosten bei Eigenverbrauch.

 

Seit 2009:

Staat vergütet auch bei Eigenverbrauch eine gesetzlich festgelegte Summe in Abhängigkeit von der Anlagengröße und der Menge des selbst verbrauchten Stromes:

 

Vergütungssatz für Eigenverbrauch

Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltende Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Tabelle unter "Wirtschaftliche Aspekte"). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:

Abzug bis 30 % Eigenverbrauch:

16,38 Ct./kWh

Anreiz:

3,62 Ct./kWh

Abzug ab 30 % Eigenverbrauch:

12 Ct./kWh

Anreiz:

8 Ct./kWh

 

Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Es wird mit dem statistischen Durchschnittswert gerechnet.
Durchschnittl. Strompreis (netto): 20 Ct./kWh

Eigenverbrauch

Neue Regelung (befristet bis Ende 2011)

Inbetriebnahme

bis 30 kW

bis 100 kW

ab 100 kW

ab 500 kW

 

bis 30%

ab 30 %

bis 30%

ab 30 %

bis 30%

ab 30 %

 

ab 01.07.2010

17,67

22,05

16,01

20,39

14,27

18,65

0,00

ab 01.10.2010

16,65

21,03

15,04

19,42

13,35

17,73

0,00

 

Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

 

Voraussetzungen:

  • gilt für alle PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden
  • Eigenverbrauch muss über einen eigenen Einspeisezähler nachgewiesen werden
  • Anlagenbetreiber oder Dritter nutzt den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage
 

Umsatzsteuerliche Betrachtung

Betreiber eines PV-Systems verkaufen Strom und werden somit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer eingestuft. Daran ändert auch der Eigenverbrauch nichts. Zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft ist allein die Tatsache entscheidend, dass regelmäßige Einnahmen erzielt werden. Daher spielt es auch keine Rolle, ob der erzeugte Solarstrom gesamt oder teilweise eigenverbraucht wird.

 

Nachträgliche Umstellung

Bei nachträglicher Umstellung auf Eigenverbrauch wird die Eigenverbrauchsvergütung des Jahres der Inbetriebnahme gezahlt. Der Umstieg ist jederzeit möglich. Der bestehende Vertrag muss nicht gekündigt, sondern nur angepasst werden.

 

Generell ist bei nachträglicher Umstellung mit zusätzlichen Kosten zu rechnen

  • Kosten für einen Zwei-Wege-Zähler, ca. 100 €
  • Umstellungspauschale Stromanbieter, ca. 100€

Unsere Empfehlung: Neuanlagen mit Eigenverbrauch planen. Bei Anlagen aus den Jahren 2009 beraten wir Sie gerne in Fragen zur Wirtschaftlichkeit einer Umstellung auf Eigenverbrauch.

 

Der von der PhotoVoltaik-Anlage erzeugte Strom wird zunächst selbst verbraucht, überschüssige Energie ins Netz eingespeist. Zur Berechnung des Eigenverbrauchs wird von der am ersten Zähler gemessenen Gesamtenergie, die angezeigte Einspeisemenge des Zweirichtungszählers abgezogen.

 

 
 

 

Tipp 1

Solarstrom selbst nutzen - von Strompreiserhöhungen unabhängig werden!

 

Tipp 2

Einige Stromversorger koppeln die Höhe der Strombezugskosten an die Verbrauchsmenge. Ein geringerer Strombezug aus dem öffentlichen Netz - hervorgerufen durch den Solarstrom-Eigenverbrauch - könnte mit höheren Strombezugskosten einhergehen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und einen Stromanbieter zu wählen, bei dem die Tarife unabhängig von der Strombezugsmenge festgelegt werden.