Das im Jahr 2000 verabschiedete EEG regelt die Förderungen verschiedener erneuerbarer Energiearten. Besitzer von PhotoVoltaik-Anlagen speisen den produzierten Strom in der Regel in das öffentliche Stromnetz ein und bekommen vom Energiekonzern eine festgelegte Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde (kWh). Die Höhe der Vergütungen ist im EEG festgelegt und abhängig vom Installationsjahr. Der Anlagenbesitzer bekommt dann über 20 Jahre die im Installationsjahr gültige Einspeisevergütung garantiert.
Hier gilt: je früher, desto besser! Denn die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen nehmen von Jahr zu Jahr ab und somit auch die Rendite der Anlage.

