Vergütungssätze

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das im Jahr 2000 verabschiedete EEG regelt  die Förderungen verschiedener erneuerbarer Energiearten. Besitzer von PhotoVoltaik-Anlagen speisen den produzierten Strom in der Regel in das öffentliche Stromnetz ein und bekommen vom Energiekonzern eine festgelegte Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde (kWh). Die Höhe der Vergütungen ist im EEG festgelegt und abhängig vom Installationsjahr. Der Anlagenbesitzer bekommt dann über 20 Jahre die im Installationsjahr gültige Einspeisevergütung garantiert.

Hier gilt: je früher, desto besser! Denn die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen nehmen von Jahr zu Jahr ab und somit auch die Rendite der Anlage.

 

Übersicht der Einspeisevergütungen für Dachanlagen

Netzeinspeisung

Inbetriebnahme

bis 30 kW

bis 100 kW

ab 100 kW

ab 1.000 kW

2009

43,01

40,91

39,58

33

2010

39,14

37,23

35,23

29,37

1. Einmal-Degression

13 %

13 %

13 %

13 %

ab 01.07.2010

34,05

32,39

30,65

25,55

2. Einmal-Degression

3 %

3 %

3 %

3 %

ab 01.10.2010

33,03

31,42

29,73

24,79

 

» Weitere Informationen zum Vergütungssatz für den Eigenverbrauch